Unverantwortbare Zwängerei der Umweltaktivisten am Axenprojekt

Medienmitteilung

Altdorf, 14.Juni 2020

Gegen die Plangenehmigung durch das UVEK für den Axentunnel haben Umweltaktivisten beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Nachdem man im Einspracheverfahren nicht alle Extremforderungen durchsetzen konnte, geht man nun ans Bundesverwaltungsgericht und schliesslich wird man auch noch beim Bundesgericht landen, wenn die Projektverantwortlichen nicht zu allen Forderungen Ja und Amen sagen.

Als Geisel, um die Forderungen durchzudrücken, dient das Problem Gumpischtal. Wenn man nachweisen könnte, dass die Galerie Gumpischtal «ohne Präjudiz für das übrige Projekt» erstellt werden kann, würde man gnädigerweise diesem Bau zustimmen.

Das Nationalstrassennetz ist 1960 (!) beschlossen worden und enthält die A4 mit der Strecke Brunnen- Anschluss A2 in Altdorf. Gemäss Gesetz sind Ortsdurchfahrten zu vermeiden. Die heutige Axenstrasse in Sisikon ist also längst ein gesetzeswidriger Zustand.

Um was geht es eigentlich. Ein Chor von Strategen und Initianten möchte die bestehende Axenstrasse zwischen Ort und Gumpischtal in eine Art Wohnstrasse zurückbauen, damit kein Schleichverkehr zur Umgehung des neuen Axentunnels entsteht. Reisende nach dem Tessin und Italien werden aber kaum den Axentunnel meiden, damit man dem Untersee entlang schlendern kann. Betroffen ist der Ortsver- kehr von und nach Sisikon und dem Riemenstaldertal.

Die Diskussion über die Anzahl und die Gestaltung der Schikanen in der bestehenden Axenstrasse rechtfertigen auf keinen Fall weitere Verzögerungen für den Bau des Tunnels und der Galerie Gumpischtal. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass der Bund beim Bundesverwaltungsgericht den Verzicht auf die aufschiebende Wirkung beantragt und das Gericht dem auch stattgibt.

Die Zwängerei der Umweltaktivisten, Linken und der Alpeninitiative mit der Geisel Sisikon und Gumpischtal demonstriert wieder einmal die Problematik der Verbandsbeschwerde mit der ständigen Dro- hung gegenüber den Bauträgern.

Vermutlich hätte man es voraussagen können, dass nach der Plangenehmigung des UVEK, von Seitens Umweltverbände noch weitere Schritte folgen werden. Zu Bedenken soll es hier nur eines geben und das ist, dass in der Problematik Axenstrasse endlich für eine Lösung gesorgt werden muss. Es ist unverantwortbar, hier mit solchen Beschwerden das Ganze nochmals hinaus zu zögern.

Insbesondere die grosse Anzahl von Urner Pendler/-innen, die Wirtschaft und das Gewerbe benötigen endlich eine Lösung, dass die Axenstrasse wieder sicher passiert werden kann.

Bewusst sein muss uns, dass diese Sanierungen sowieso Jahre in Anspruch nehmen werden, bis am Axen endlich wieder durchgehend sicher gefahren werden kann. Die Frage der Verantwortungstragung in solchen Situationen ist hier einzuräumen und tiefst zu überdenken.