FDP.Die Liberalen Nidwalden unterstützen Totalrevision des Kantonalen Landesversorgungsgesetzes – für eine sofortige Umsetzung

Die Einführungsgesetzgebung des Kantons Nidwalden über die Landesversorgung ist seit 2004 in
Kraft. Angesichts der Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche
Landesversorgung macht es aus Sicht der FDP.Die Liberalen Nidwalden Sinn, auch die
kantonalen Grundlagen zu überprüfen und anzupassen.

Der Hauptbestandteil dieser Neuregelung besteht darin, den Vollzug sowie die Vorbereitungen und Umsetzungen künftig bei der Koordinationsstelle der Notorganisation anzusiedeln. Diese Verlagerung gewährleistet eine zentralisierte Verarbeitung von Informationen und ermöglicht eine effektive Koordination von Massnahmen durch die Notorganisationen. Als Ansprechstelle auf Gemeindeebene wird zukünftig die Stabschefin bzw. der Stabschef der Gemeindeführungsstäbe festgelegt. Diese Neuregelung zielt darauf ab, eine einheitliche Organisation auf kantonaler Ebene sicherzustellen, was die ressourcenschonende Durchführung von Ausbildungen und Einsätzen im Rahmen von Notorganisationsevents ermöglicht.


Die derzeitige Einführungsgesetzgebung über die Landesversorgung entspricht nicht mehr vollständig der totalrevidierten Bundesgesetzgebung. Daher ist eine Anpassung des kantonalen Vollzugsrechts unausweichlich und dringend erforderlich. Die FDP.Die Liberalen Nidwalden begrüsst die geplante Verschlankung des Verfahrens und die Bündelung von Kräften und Verantwortlichkeiten. Besonders positiv bewertet die Partei die vorgesehene einheitliche Verantwortungszuteilung auf Gemeindeebene.


In diesem Sinne unterstützt die FDP.Die Liberalen Nidwalden die angestrebte Totalrevision uneingeschränkt. Diese Reform führt zu einer effizienten, koordinierten und zeitgemässen Landesversorgung, was unserer Gemeinschaft langfristig zugutekommen wird.


Die FDP.Die Liberalen Nidwalden steht für weitere Informationen und Anfragen zur Verfügung.