Zur Revision des kantonalen Steuergesetzes in Nidwalden – Kantonale Umsetzung STAF

Eines ist unbestritten: Es besteht Handlungsbedarf! Mit der Annahme der STAF Vorlage auf eidgenössischer Ebene sind die Kantone verpflichtet, ihre lokalen Steuergesetze entsprechend anzupassen. Insbesondere sind die bisherigen Regelungen für Statusgesellschaften nicht mehr erlaubt. Dies führt dazu, dass für einige Nidwaldner Unternehmen die Steuerbelastung massiv ansteigen wird. Umgekehrt führt es natürlich auch dazu, dass damit die Steuereinnahmen für den Kanton Nidwalden entsprechend steigen. Mit dem ebenfalls höheren Anteil an den Bundessteuern rechnet der Kanton mit Mehreinnahmen von über 12 Mio. CHF jährlich. Diesen Mehrertrag gilt es nun möglichst geschickt einzusetzen.

Ich bin der Meinung, mit der Gesetzesvorlage des Landrats ist dieses Unterfangen ausgezeichnet gelungen. Von den 12.3 Mio. wird ein Teil zur Entlastung von Familien eingesetzt (durch höhere Kinderabzüge bei den kantonalen Steuern und erhöhter Ausbildungszulage). Ein Teil geht an die zukünftige Rentnergeneration durch Anpassung der Besteuerung von Vorsorgeleistungen. Ein dritter Teil soll allen Nidwaldner Unternehmen zugutekommen, indem der kantonale Steuersatz um 0.9%-Punkte auf neu 5.1% reduziert wird. Besonders wichtig: Nach all diesen Massnahmen bleiben dem Kanton immer noch fast 9 Mio. CHF (jährlich!) zur Deckung des strukturellen Defizits.

Die Gegner der Vorlage stören sich einzig an der Steuersenkung für die Unternehmen. Ich bin der Meinung, dass gerade heute die Liquidität in Firmen notwendiger ist als je zuvor!

Das Referendums-Komitee versucht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Angst einzujagen mit dem Slogan: «DU wirst dafür bezahlen! ». Richtig wäre aber eher die Feststellung, dass gerade die Familien bereits durch das Referendum zur Kasse gebeten worden sind: Durch das Referendum werden auch die Erleichterungen für die Familien um mindestens ein Jahr verzögert.

Das neue Steuergesetz ist durchdacht, fair, ausgewogen. Das zeigt sich auch daran, dass im Landrat die FDP, die CVP und die SVP geschlossen und einstimmig dem Vorschlag zugestimmt haben. Das neue Steuergesetz überlässt dem Kanton bereits einen grossen Teil der Mehreinnahmen zur Deckung des Defizits. Die zusätzlichen Mittel sind in der Wirtschaft besser aufgehoben als beim Kanton.

Ich sage NEIN zur Rosinenpickerei der Grünen/SP und stimme daher:

JA zur Vorlage des Landrats, NEIN zum Gegenvorschlag der Grünen und mache mein Kreuz bei der Stichfrage bei der Vorlage des Landrats.

 

Stefan Bosshard
Landrat FDP.Die Liberalen Oberdorf