Steuergesetzrevision in Nidwalden auf Kurs

Am 19. Mai hat die Stimmbevölkerung die STAF Vorlage angenommen. Im Landrat durften wir diese Änderungen im kantonalen Steuergesetz umsetzen und sicherstellen, dass Nidwalden auch in Zukunft konkurrenzfähig bleibt.

Für einen kleinen Kanton ohne Zentrumsfunktionen, der keine Universität oder Hochschule hat, sind die steuerlichen Parameter wichtig, wenn es darum geht auch in Zukunft Arbeitsplätze im Kanton zu schaffen. Firmen kommen nicht nach Nidwalden, weil wir hier die schönsten Berge haben!

Ein Teil der Änderungen betreffen die Umsetzung der eidgenössischen Steuergesetzrevision: Die Sonderstati für international tätige Unternehmungen werden abgeschafft. Dadurch fliessen dem Kanton erhebliche zusätzliche Mittel zu.

Es ist zentral, dass ein Teil der zusätzlichen Steuererträge investiert wird, damit der Kanton weiterhin steuerlich konkurrenzfähig bleibt.  Die bürgerlichen Parteien FDP, CVP und SVP haben zusammen Verantwortung übernommen und aus einer guten Vorlage der Regierung gemeinsam ein Steuergesetz verabschiedet, bei dem es nur Gewinner gibt:

  • Die lokalen KMU kommen in den Genuss einer tieferen Steuerbelastung;
  • Familien profitieren von der erhöhten Ausbildungszulage und den höheren Kinderabzüge
  • Natürliche Personen profitieren von einer tieferen Steuerbelastung bei Auszahlung von Sparkapital oder der Eigenheimfinanzierung aus der 2. und 3. Säule;
  • International tätige Unternehmen erhalten Rechtsicherheit und OECD konforme Regeln;
  • Der Kanton kann sein Defizit markant abbauen.

Ein echter Gewinn für Nidwalden!

Stefan Bosshard
Landrat, Oberdorf
FDP.Die Liberalen Nidwalden