Nidwalden anno 2023 - Landrat Niklaus Reinhard zum neuen Planungs- und Baugesetz

Nidwalden 2023

15 Jahre sind genug - damals hat der Baudirektor Beat Tschümperlin eine Arbeitsgruppe beauftragt sich der Teilrevision des Baugesetzes anzunehmen. Die Teilrevision wurde vom Stimmvolk 2008 versenkt - 2010 dann der Neustart, 2014 erstmalig die Genehmigung vom Landrat und, weil sie un den BZR nicht umgesetzt werden konnte, 2018 erneut im Landrat.

Das Baugesetz regelt nicht mehr und nicht weniger als wie wir unsere Dörfer gestalten wollen und welche Mittel uns dazu zur Verfügung stehen sollen. Das Vorliegende Baugesetz betritt in vieler Hinsicht Neuland - die Umsetzung ist nicht erprobt. Alle Gemeinden müssen bis 2023 ihre Bau- und Zonenreglemente überarbeiten. Das wird Auswirkungen auf jede einzelne Parzelle haben. Den Gemeinden bietet es die einmalige Chance zu überprüfen, wie und wo sie sich in den nächsten Jahren entwickeln sollen, wo wie hoch gebaut wird zbd wie sie sich dem vielzitierten Thema der inneren Verdichtung annehmen wollen.

Die Liberale Fraktion unterstützte im Landrat die revidierte Gesetzesvorlage und setzte sich dafür ein, dass mit der zulassung von Erkern und Balkonen eine vielfältige Gestaltung der Gebäude ermöglicht werden kann. Wir wollen den Nidwaldner Gemeinden die Möglichkeit geben, sich umsichtig nach innen entwickeln zu können. Denn mit der Zustimmung zur Revision des Raumplanungsgesetzes hat die Bevölkerung zum Ausdruck gebracht, dass die Zeiten vom Bauen auf der grünen Wiese sich dem Ende zuneigen.